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Blick und Klick

H A U S O R D N U N G

 

 

  1. Das Schulhaus wird um 07:45 Uhr geöffnet. Eine Beaufsichtigung der (Bus)Schüler  ist durch eine Schülerbeaufsichtigung von 06:45 bis 07:45 Uhr gewährleistet. Schüler (auch Busschüler), die nach 7.35h eintreffen, warten draußen oder im Eingangsbereich der Schule.

     

  2. Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn haben alle Schüler in ihrer Klasse zu sein und sich auf den Unterricht vorzubereiten (Schulsachen ausräumen, Hausübungen abgeben, etc.). Eine Viertelstunde vor dem Unterricht und in den Pausen werden die Schüler beaufsichtigt.

     

  3. Die große Pause am Vormittag dient allen vorwiegend zur Erholung und zur Einnahme der Jause – sie wird auf dem Platz eingenommen. Es ist wünschenswert, dass Eltern ihre Schüler mit einer gesunden Schuljause versorgen.

      

  4. In den Klassen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Abfälle kommen in dafür vorgesehene Behälter – Müllvermeidung und Mülltrennung gehören zur Umwelterziehung!

     

  5. Fenster, Vorhänge und Jalousien dürfen nur von Lehrern bedient werden. Das Sitzen auf Fensterbrettern, das Hinauslehnen beim Fenster und das Rutschen auf Stiegengeländern ist zu unterlassen.

     

  6. Schulsachen, die in den Tischen und Klassen verbleiben, müssen ordentlich abgelegt sein.

     

  7. Klosettanlagen sind keine Aufenthaltsräume! Sie sind aus hygienischen Gründen besonders sauber zu halten.

     

  8. In den Garderoben ist Ordnung selbstverständlich. Die beim Eintritt in die Schule abgeputzten Straßenschuhe werden auf die dafür vorgesehenen Plätze gestellt; das Betreten der Klassenräume ist nur mit Hausschuhen zulässig. Kleidungsstücke werden auf den Haken gehängt.

     

  9. Nach Unterrichtsschluss werden die Schüler von der Lehrkraft geschlossen zur Garderobe geführt und nach der Verabschiedung entlassen. Die Hausschuhe werden auf das Gitter gestellt.

     

  10. Während des Unterrichts und in den Pausen dürfen Schüler das Schulgebäude ohne Aufsicht bzw. ausdrücklicher Genehmigung keinesfalls verlassen.

     

  11. Das Schwimmbad und die dazugehörenden Umkleidekabinen sind nach der Benützung vom Lehrpersonal zu schließen. Schüler dürfen Schwimmbad und Turnsaal ohne Aufsicht nicht betreten.

     

  12. Grünanlagen, Bepflanzungen, Einrichtungen und öffentliches Eigentum innerhalb und außerhalb der Schule sind zu schonen und mit Sorgfalt zu benützen.

     

  13. Schüler dürfen keine gefährlichen bzw. leicht entflammbaren Gegenstände (Laserpointer, Feuerzeuge, Knall-und Feuerwerkskörper, Waffen aller Art, u.ä.m.) in die Schule mitbringen.

     

  14. Für Schäden, die Schüler außerhalb der Unterrichts- und Aufsichtszeit verursachen, haften die Eltern.

    Ebenso haften die Eltern für mutwillige Beschädigungen oder Verlust von schuleigenen Dingen.

     

  15. Bei Katastrophen haben sich die Schüler unbedingt an bestehende Alarmpläne und Weisungen zu halten.

     

  16. Bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen werden Ort, Beginn und Ende genau bekanntgegeben. Die gesetzliche Aufsichtspflicht ist geregelt.

     

  17. Anweisungen des Schulwarts und des Reinigungspersonals betreffend Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in der Schule sind von den Schülern zu befolgen.

     

  18. Schüler, Lehrer, Leiter, Eltern, Schulwart und Reinigungspersonal – also alle an der Schule Beteiligten – bemühen sich, ein Klima zu schaffen, dass sich alle  MITEINANDER WOHLFÜHLEN  !

     

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VS Langenstein

Schulstraße 6

4222 Langenstein

07237/2241 (Schulhandy: 0660/5887535)

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